Führerscheinverlängerung!

Ärztliche Untersuchungen / Geltungsdauer der Fahrerlaubnis

  • Bestimmte Führerscheinklassen (Bus und Lkw) sind befristet.
  • Die Verlängerung der Geltungsdauer bei der zuständigen Führerscheinbehörde beantragt werden.
  • Für die Verlängerung ist keine Führerscheinprüfung erforderlich.
  • Die Behörde prüft die körperliche Eignung.

Fahrerlaubnisklassen nach dem alten Recht (vor dem 01.01.1999)

  • Klasse 2 bis zum 50. Lebensjahr

Fahrerlaubnisklassen nach dem neuen Recht (nach dem 01.01.1999)

  • Klasse C1, C1E bis zum 50. Lebensjahr (nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre befristet)
  • Klasse C, CE für 5 Jahre befristet

Fristen:

Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung. Nach Fristablauf dürfen Sie keine Fahrzeuge der betreffenden Klassen mehr führen. Nach Ablauf der Frist ist eine erneute Erteilung der Klassen, ohne dass eine neue Fahrerlaubnisprüfung verlangt wird, nur möglich, wenn seit dem Ablauf der Geltungsdauer der vorherigen Fahrerlaubnis bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Lichtbild (35 mm x 45 mm, im Halbprofil ohne Kopfbedeckung, nicht älter als ein halbes Jahr)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (durch Augenarzt, Arzt mit der Gebietsbezeichnung “Arbeitsmedizin”, Arzt mit der Zusatzbeizeichnung “Betriebsmedizin”, Arzt bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, Arzt des Gesundheitsamtes oder ein anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung) oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens, ggf. betriebs- oder arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung der Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • den alten Führerschein
  • Antragsformular (LKW)

Kosten:

  • Führerscheinstelle:              Je nach Behörde ca.: 40,00 €
  • Augenarzt Sehvermögens:   ungefähr ca. 100,00 €
  • Ärztliche Untersuchung:       ungefähr ca. 100,00 €

Neuer EU – Führerschein!!! (Kartenführerschein):

Falls Sie noch im Besitz eines alten rosa oder grauen Führerscheins oder sonstigem sind, erhalten Sie dann einen EU-Kartenführerschein, so dass gleichzeitig Ihr Führerschein auf das neue System umgestellt ist.

Den Antrag nimmt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde entgegen. Standorte und Öffnungszeiten erfahren Sie vielerorts aus dem Internet.

Für den Führerscheinumtausch benötigen Sie:

 

  • Ihren Personalausweis
  • den alten Führerschein
  • ein aktuelles Passbild (Format 35 x 45 mm)
  • 24,00 Euro

Neben der normalen Bearbeitungszeit, die Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde oder Meldestelle erfahren, gibt es gegen einen geringen Aufpreis die Möglichkeit der Expressbearbeitung.

Kann ich den EU-Kartenführerschein auch nach Hause geliefert bekommen?

Mit dem praktischen Direktversand Service erspart Ihnen die Bundesdruckerei GmbH einen Behördengang und Wartezeit. Gegen eine geringe Gebühr wird Ihr neuer Führerschein direkt in Ihren Briefkasten eingeworfen. Sparen Sie wertvolle Zeit und entscheiden Sie sich bei der Antragstellung in Ihrer Fahrerlaubnisbehörde für diesen Weg.