Was tun bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten wegen…
►Stau ►Unfall ►Schnee ►Glatteis ►Parkplatzsuche ►Aufgrund einer Panne ►um die Betriebsstätte des Arbeitgebers oder den Wohnsitz des Fahrers zu erreichen, um eine Ruhezeit einzulegen etc.
Kurzbeschreibung:
Was ist zu tun, wenn das Fahrpersonal die Lenkzeit überschreitet oder wegen der oben genannten Vorkommnisse zu spät die Ruhezeit beginnt.
Wir haben die Lösung für Sie!
Damit Sie gesetzeskonform gemäß der VO (EG) 561/2006 Artikel 12 abgesichert sind und Sie die unabsichtlichen Verstöße auf der Fahrerkarte ortungsgemäß dokumentiert haben. Sollten Sie dann in eine Kontrolle geraden, haben sie den entsprechenden Beleg, um sich zu entlasten.
Was ist zu tun?
Nach dem Ereignis erstellen Sie einen Tagesausdruck (24h) aus dem Fahrtenschreiber via Fahrerkarte am nächstmöglichen Halteplatz. Damit sich kein Formfehler einschleicht nehmen Sie nun einen „Vordruck – Etiketten / Aufkleber“ von uns und verkleben diesen auf der Rückseite des Fahrtenschreiberausdruckes. Jetzt muss dieser nur noch entsprechend angekreuzt, ausgefüllt und unterschrieben werden = fertig!
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So vermeiden Sie ein unnötiges Bußgeld.
Vordruck – Etiketten / Aufkleber # in einer praktischen Kartenhülle # Vermerk von Abweichungen gemäß Artikel 12
Etiketten/Aufkleber für den Vermerk von Abweichung gemäß Artikel 12 (Sprache Deutsch) in einer praktischen und handlichen Kartenhülle. (©DigiTacho-Schulung.de)
Hinweis:
# Denken Sie bitte an die Mitführplicht der 56 Kalendertage!
# Danach müssen die Belege bei Ihrem Arbeitgeber ein Jahr archiviert werden.
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