Berufskraftfahrer Weiterbildung:

 

Thema Verhalten in Notfällen (Modul 3)

Schulunginhalt:

 

Rechtsgrundlagen:

  • Berufskraftfahrer Qualifikations- Weiterbildungsgesetz
  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit-3 Gesundheit , Verkehrs – und Umweltsicherheit , Dienstleistung , Logistik-
  • Strafgesetzbuchs (StGB) § 323c Unterlassene Hilfeleistung (Jeder istzur Hilfeleistung  verpflichtet)

Zitat: (StGB) § 323) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Schulungsbeschreibung:

  • Ziel ist es, den Schulungsteilnehmern in diese umfangreichen Themengebieten (Gesetze, Verordnungen) das Verhalten in Notfällen auf eine verständliche, praxisnahe Art zu schulen. (Denn unwissenheit Schütz vor Strafe nicht!)
  • Der Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation / Weiterbidlungbescheinigung wegen der Pflicht zur besonderen Schulung für die gewerblichen Kraftfahrer (LKW & BUS)
  • Diese Bescheinigung benötigen Sie für die Eintrag der Schlüsselnummer „95″ in den (Karten) Führerschein, als Befähigungsnachweis.

Weitere Info`s hier: Weiterbildungsgesetz

Zielgruppen:

  • Fahrpersonal / Berufskraftfahrer (LKW & BUS)

Details Schulungsinhalte:

  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
    -3 Gesundheit , Verkehrs – und Umweltsicherheit , Dienstleistung , Logistik-
  • Ausbildungsziel: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
  • Verhalten in Notfällen
  • Einschätzung der Lage
  • Vermeidung von Nachfolgeunfällen
  • Verständigung der Hilfskräfte
  • Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe
  • Reaktion bei Brand, Evakuierung von Bussen und Lastkraftwagen
  • Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste
  • Vorgehen bei Gewalttaten
  • Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung
  • Praktische Übungen an Schulungsteilnehmern und mit der Puppe!

Zusatzinformation:

  • Berufskraftfahrer Qualifikations- Weiterbildungsgesetz

Schulungsnachweiß:

  • Berufskraftfahrer Weiterbildungsbescheinigung (über 7 Stunden)

Schulungsdauer:

  • 7 Stunden

Anzahl der Schulungsteilnehmer:

  • Minimum 6 Teilnehmer
  • Maximum ca. 25 Teilnehmer
  • Besondere Absprachen gerne möglich.

Veranstaltungsort:

  • Bei Ihnen im Unternehmen
  • In meinen Schulungsräumen
  • Nach Vereinbarung

Schulungskosten:

  • Pro Teilnehmer 76,50 EUR (zzgl. 19 % MwSt.)
  • Ab 12 Teilnehmer nach Vereinbarung! (Tagespauschale / Gruppenrabatte per Angebot anfordern)

Teilnehmer Unterlagen (zzgl):

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